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VG Augsburg, 13.09.2011 - Au 6 K 10.30131 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag eines serbischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit auf Flüchtlingsanerkennung und Abschiebungsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2011 - Au 6 K 10.30131
Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]). - BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00
Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des …
Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2011 - Au 6 K 10.30131
In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00). - VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06
Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, …
Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2011 - Au 6 K 10.30131
Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
- VG Augsburg, 30.04.2013 - Au 1 K 13.316
Ausweisung; serbischer Staatsangehöriger; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe …
Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14. April 2010 abgelehnt, die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (VG Augsburg, U.v. 13.9.2011 - Au 6 K 10.30131; BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 21 ZB 11.30428).